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   BVerwG, 23.02.1962 - VII C 49.60   

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https://dejure.org/1962,468
BVerwG, 23.02.1962 - VII C 49.60 (https://dejure.org/1962,468)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1962 - VII C 49.60 (https://dejure.org/1962,468)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1962 - VII C 49.60 (https://dejure.org/1962,468)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 35
  • VersR 1962, 415
  • WM 1962, 686
  • BB 1962, 393
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.02.1956 - III ZR 196/54

    Amtspflicht der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1962 - VII C 49.60
    Doch verletzt die Zulassungsstelle, wenn sie nicht ihren nach § 29 d Abs. 2 StVZO obliegenden Pflichten nachkommt, auch ihre Amtspflichten gegenüber dem nach § 158 c VVG nach weiter haftenden Versicherer (vgl. BGHZ 20 S. 53).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Mit dieser Vorschrift soll die sowohl dem Strafrichter (durch § 69 StGB) als auch der Verwaltungsbehörde (durch § 4 Abs. 1 StVG) eingeräumte Befugnis, bei fehlender Kraftfahreignung die Fahrerlaubnis zu entziehen, so aufeinander abgestimmt werden, daß erstens überflüssige und aufwendige Doppelprüfungen unterbleiben und daß zweitens die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschaltet wird (vgl. BVerwGE 2, 264; 14, 39 [BVerwG 23.02.1962 - VII C 49/60]; 17, 347 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62]; vgl. ferner BT-Drucks. 1. Wahlp. Nr. 2674 S. 8 f., 24 zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unfällen im Straßenverkehr).
  • BVerwG, 29.11.1974 - VII C 66.72

    Gebührenpflicht bei Androhung der zwangsweisen Einziehung des

    Wie ernst die damit verbundenen Aufgaben der Zulassungsstelle zu nehmen sind, zeigt weiter der Umstand, daß ihre Erfüllung eine Amtspflicht sowohl potentiell Geschädigten als auch dem Versicherer gegenüber darstellt und schuldhafte Verzögerungen zur Haftung der Behörde nach Amtshaftungsgrundsätzen führen (vgl. z.B. BVerwGE 14, 35 [38]; BGHZ 20, 53 [55 f.] und BGH, Urteil vom 22. März 1965 - III ZR 162/64 - in NJW 1965, 1524 [1525]).

    Die zwangsweise Einziehung des Kraftfahrzeugbriefes usw. und/oder die zwangsweise Entstempelung des amtlichen Kennzeichens ist im vorliegenden Fall weder vorgenommen noch - wie dies in dem in BVerwGE 14, 35 (39) [BVerwG 23.02.1962 - VII C 49/60] entschiedenen Fall geschehen war - eingeleitet worden.

  • OVG Hamburg, 03.01.2006 - 3 Bf 120/04

    (Kennzeichenentstempelung seitens der Zulassungsstelle ohne erneute Aufforderung,

    Sie handelt aber nicht missbräuchlich, wenn sie ihm nicht zunächst die Einleitung von Zwangsmaßnahmen ankündigt (BVerwG, Urt. v. 23.2.1962, BVerwGE 14 S. 35, 38).
  • BVerwG, 26.06.1970 - VII B 36.68

    Rechtsmittel

    Daß der Beklagte dabei auch die Verletzung seiner Halterpflichten berücksichtigt hat, entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach die Beurteilung der Frage, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis noch weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, eine Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit voraussetzt (BVerwGE 11, 276; 13, 288 [BVerwG 12.01.1962 - VII C 12/61]; 14, 39 [BVerwG 23.02.1962 - VII C 49/60]; 17, 347 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62]; Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII C 173.66 -).
  • BVerwG, 27.07.1972 - VII B 31.72

    Rechtsmittel

    Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, weil die im Verfahren anstehenden Fragen der Anwendung und Auslegung des § 29 d der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung vom 21. Juli 1969 (BGBl I S. 845) grundsätzliche Bedeutung haben und durch BVerwGE 14, 35 noch nicht abschließend geklärt sind.
  • BVerwG, 13.06.1963 - VII CB 21.61

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Februar 1962 (BVerwGE 14, 35) ausgeführt hat, ist der Halter des Kraftfahrzeuges mit den Nachteilen der Nichtvorlage der Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle belastet.
  • BVerwG, 12.02.1973 - VII B 43.72

    Voraussetzungen für die Unzulässigkeit einer Feststellungsklage -

    Aus den vorstehenden Ausführungen zur Frage der grundsätzlichen Bedeutung ergibt sich, daß das Berufungsurteil auch nicht von den in der Beschwerde genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 14, 35 und 26, 23 abweicht und auf einer solchen Abweichung beruht.
  • BVerwG, 16.02.1963 - VII CB 21.61

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Februar 1962 (BVerwGE 14, 35) ausgeführt hat, ist der Halter des Kraftfahrzeuges mit den Nachteilen der Nichtvorlage der Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle belastet.
  • VG Berlin, 06.10.2010 - 20 K 23.10

    Stilllegung eines Kraftfahrzeuges wegen fehlenden Versicherungsschutzes

    Die Zulassungsstelle handelt insbesondere nicht missbräuchlich, wenn sie dem Halter nicht zunächst die Einleitung von Zwangsmaßnahmen ankündigt (BVerwG, Urteil vom 23.2.1962, BVerwGE 14, S. 35 [38]).
  • BVerwG, 27.12.1967 - VII B 151.67

    Berücksichtigung eines nach Abschluss des verwaltungsbehördlichen Verfahrens

    Das Urteil des Berufungsgerichts steht auch, soweit es sich auf die Prüfung der Eignung der Klägerin erstreckt, mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang (BVerwGE 2, 259; 14, 39) [BVerwG 23.02.1962 - VII C 49/60].
  • BVerwG, 16.10.1967 - VII B 53.67
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1972 - IV 438/70
  • BVerwG, 27.12.1967 - VII B 162.67

    Schlussfolgerungen bei der Gewährung von Strafaussetzung auf ein ordnungsgemäßes

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